Fragen und Antworten

1.  
Was ist ein kommunales räumliches Leitbild (KRL)?

Im Kanton Graubünden sind die Gemeinden gestützt auf das teilrevidierte Raumplanungsgesetz und die demzufolge überarbeiteten Kapitel 2 und 5 des kantonalen Richtplans angehalten, ihre strategische Ausrichtung der Siedlungsentwicklung für die nächste Planungsperiode sowie damit verbunden die zentralen Handlungen (Aufgaben, Projekte) in einem KRL festzuhalten. Auf der Basis u.a. des KRL haben die Gemeinden anschliessend ihre Ortsplanung zu überarbeiten.

Das KRL und der entsprechende Erarbeitungsprozess ermöglichen den Gemeinden

  • ihren Handlungsspielraum im Rahmen der Gegebenheiten bezüglich Landschaft, Besiedlung und Infrastruktur im Lichte der kantonalen und regionalen Rahmenbedingungen auszuloten,
  • ihre Ziele für die künftige Ausrichtung zu definieren,
  • ihre Vorstellungen bzw. ihre Zielbilder der angestrebten langfristigen räumlichen Entwicklung aufzuzeigen,
  • die Themen Siedlung, Freiraum/Landschaft und Verkehr konzeptionell abzustimmen,
  • die kulturhistorischen und räumlichen Qualitäten bestehender Siedlungen zu erfassen und zu sichern sowie deren Erneuerung und Ergänzung darzulegen und
  • mit dem entsprechenden Einbezug der relevanten Akteure eine breit abgestützte Grundlage für die anschliessende Nutzungsplanung zu erarbeiten.

Ein konsolidiertes KRL sorgt dafür, dass nicht bei jedem Vorhaben oder Budgetposten mit räumlicher Auswirkung eine Prinzipiendiskussion ausgelöst wird.

(Quelle: Amt für Raumentwicklung Graubünden (ARE): Wegleitung "Kommunales räumliches Leitbild". Juli 2018.)

2.  
Wie sieht ein KRL aus?

Das KRL besteht aus Text und Karten und umfasst in der Regel Folgendes:

  • Erwähnung der beteiligten Institutionen und Personen sowie Informationen zu Methodik und Ablauf
  • Zusammenfassung und Ergebnisse der Analyse
  • Untersuchte Entwicklungsvarianten, Begründung für die ausgewählte Entwicklungsvariante
  • Ziele, Leitsätze
  • Leitbildplan mit entsprechenden Erläuterungen
  • Darlegung der Handlungsanweisungen für die Schlüsselthemen und -gebiete

Das KRL zeichnet sich durch eine klare Struktur, welche die Inhalte verständlich und nachvollziehbar aufzeigt, aus.

(Quelle: Amt für Raumentwicklung Graubünden (ARE): Wegleitung "Kommunales räumliches Leitbild". Juli 2018.)

3.  
Wo finde ich das KRL?

Das KRL wurde am 26. Oktober 2020 durch den Vorstand verabschiedet. Es steht unter Downloads als PDF zur Verfügung.

4.  
Wie kann ich mitwirken? (Mitwirkung abgeschlossen)

Am 1. Juli 2020 fand in der Turnhalle Ruver der "Runde Tisch" zur Information und Diskussion über den KRL-Entwurf statt. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl war eine vorgängige Anmeldung zwingend erforderlich.

Vom 4. Juli bis 16. August 2020 fand die formelle Mitwirkung hier auf dieser Online-Plattform statt. Die gesammelten Teilnehmerrückmeldungen finden Sie unter Downloads.

5.  
Wie soll eine Mitwirkung unter Covid-19 stattfinden?

Am 16. März hat der Gemeindevorstand beschlossen, die ursprünglich geplanten Veranstaltungen mit der 30-köpfigen Begleitgruppe sowie mit der gesamten Bevölkerung aufgrund der notwendigen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu verschieben. Am 27. Mai hat der Bundesrat mitgeteilt, dass ab 6. Juni Veranstaltungen und Kundgebungen bis max. 300 Personen gestattet sind, sofern die Distanzregeln und Hygienemassnahmen eingehalten werden können. Der Vorstand hat daher nun beschlossen, den Prozess KRL in angepasster Form wieder aufzunehmen.

Die angepasste Form bringt eine Begrenzung der Teilnehmerzahl des "Runden Tisches"mit sich. Zudem ist es nicht möglich Gruppenarbeiten durchzuführen. Der "Runde Tisch" findet am 1. Juli 2020 in der Turnhalle Ruver unter Einhaltung der Distanzregeln und Hygienemassnahmen satt. Für eine Teilnahme ist eine vorgängige Anmeldung zwingend erforderlich. Mehr Informationen zum "Runden Tisch" und zur Anmeldung erfahren Sie unter Mitwirken.

Die ursprünglich geplante Online-Mitwirkung kann in der aktuellen Situation ohne Einschränkung und Qualitätsverlust durchgeführt werden. Vom 4. Juli bis 16. August können Sie Ihre Meinung zum KRL-Entwurf unkompliziert und rasch übermitteln. Genauere Informationen finden Sie unter Mitwirken.

Zudem können Sie Ihre Anliegen wie bisher auch in Papierform auf der Gemeindeverwaltung einreichen.

6.  
Wie sieht der Zeitplan aus?

Vom Juni bis August findet die Mitwirkung (siehe Mitwirken) statt. Die Mitwirkungsergebnisse werden durch den Vorstand gewürdigt und das KRL daraufhin im Herbst 2020 finalisiert und verabschiedet.

Der KRL-Entwurf steht unter Downloads zur Verfügung.